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Kinderreisepässe


Allgemeine Informationen

Kinderreisepässe werden für eine Gültigkeitsdauer von 1 Jahr ausgestellt. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung und der Aktualisierung des Lichtbildes, maximal aber mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses ist ausschließlich vor Ablauf dieser Gültigkeitsdauer zulässig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig. In diesen Fällen muss eine Neuausstellung erfolgen.

 

Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren werden je nach Bedarf elektronische Reisepässe oder Personalausweise ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern können auch für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren elektronische Reisepässe und Personalausweise ausgestellt werden. Fingerabdrücke werden erst ab dem 6. Lebensjahr aufgenommen.

Antragsberechtigt ist nur, wer als Sorgeberechtigter den Aufenthalt des Kindes bestimmen kann. Bei Antragstellung durch lediglich einen sorgeberechtigten Elternteil muss eine schriftliche Einverständniserklärung des weiteren Sorgeberechtigten vorgelegt werden (siehe Formulare). Zur Prüfung der Identität muss das minderjährige Kind als sog. Passbewerberin bzw. Passbewerber bei der Antragstellung persönlich mit bei der Behörde erscheinen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Alter Kinderausweis/Kinderreisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität des Kindes
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Passbild
  • Persönliches Erscheinen (auch des minderjährigen Kindes) erforderlich
  • Größe und Augenfarbe des Kindes
  • Zustimmungserklärung beider Elternteile bzw. Sorgerechtsnachweis bei alleinigem Sorgerecht oder Negativbescheinigung

Bearbeitungsdauer

Kinderreisepässe können sofort ausgestellt werden.

Kosten

13,00 € für die Neuausstellung

6,00 € für die Verlängerung oder Aktualisierung des Lichtbildes


Ansprechpartner

Fachbereich IV - Soziale und staatliche Aufgaben
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
E-Mail

Anita Schmidt
Zimmer 02
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
Telefon (05673) 503 - 132
Telefax (05673) 503 - 188
E-Mail


Formulare

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