Gewerbezentralregister


Allgemeine Informationen

Auf Antrag erhält jede natürliche oder juristische Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen. Die Gewerbezentralregisterauskunft wird in einer Vielzahl von Erlaubnisverfahren benötigt.

 

Die häufigsten Arten einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind:

 


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Bei einer Auskunft für eine natürliche Person:

 

Bei einer Auskunft für eine juristische Person:

 

Bei einer Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde zusätzlich:


Bearbeitungsdauer

ca. 10 Tage ab Antragstellung.

Gebühren

13,00 €

Diese sind bei der Beantragung zu entrichten. Bei schriftlicher Antragstellung ist die Gebühr im Voraus auf eines der Konten der Stadtkasse Immenhausen unter dem Verwendungszweck „Gewerbezentralregisterauszug sowie Name, Vorname“ zu überweisen. Nach Geldeingang wird dann der Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragt.


Ansprechpartner

Fachbereich IV - Soziale und staatliche Aufgaben
Marktplatz 1
34376 Immenhausen

Anita Schmidt
Zimmer 02
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
Telefon (05673) 503 - 132
Telefax (05673) 503 - 188


Formulare

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