Fundtiere
Allgemeine Informationen
Abgabe, Unterbringung und Versorgung von Fundtieren (Haustiere)
Fundtiere sind verlorene oder entlaufene Haustiere, die seitens einer Person an sich genommen wurden, welche zuvor weder ein Eigentums- noch ein Besitzrecht an dem in Rede stehenden Tier hatte. Von einem Haustier ist auszugehen, wenn es sich um ein Tier handelt, das üblicherweise von Menschen gehalten wird, wie z. B. Hunde oder Katzen. Heimische Wildtiere stellen keine Fundtiere dar, da Wildtiere herrenlos sind.
Fundtiere unterliegen dem Fundrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Danach ist zunächst der Finder zur Verwahrung der Fundsache (bzw. in diesem Fall eines Fundtieres) verpflichtet. Der/Die Finder/in ist verpflichtet, den Fund unverzüglich der zuständigen Fundbehörde anzuzeigen und kann das aufgefundene Tier bei der Fundbehörde abgeben. Die bloße Anzeige eines gefundenen Tieres bei der Fundbehörde ohne Abgabe löst für diese jedoch noch keine Verwahrungspflicht aus und stellt auch keine „Ablieferung“ (Übernahme tatsächlicher Besitz) der Fundsache dar. Insoweit ist die Stadt als Fundbehörde grundsätzlich dann auch nicht verpflichtet, die Kosten für die Unterbringung und Versorgung des Fundtieres zu tragen.
Bei Katzen sollte berücksichtigt werden, diese nicht anzufüttern, sondern vielmehr laufen zu lassen, da diese insbesondere im ländlichen Raum oftmals „Freigänger“ sind und erfahrungsgemäß immer wieder in ihre gewohnte Umgebung bzw. ihr zuhause zurückkehren. Aus diesem Grund sollten freilaufende Katzen grundsätzlich nur in Ausnahmefällen in Verwahrung genommen bzw. gemeldet werden, also wenn z. B. aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes offensichtlich ist, dass sich die Katze anscheinend seit längerer Zeit nicht mehr in ihrem zuhause aufgehalten hat (verwahrloster Zustand, Unterernährung u. ä.).
Eine Abgabe von Fundtieren aus Immenhausen ist ausschließlich während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Immenhausen oder während der Betriebszeiten bei dem Tierheim WAU-MAU-INSEL , Schenkebier Stanne 20, 34128 Kassel möglich (außerhalb der Öffnungs-/Betriebszeiten der Stadtverwaltung bzw. des Tierheims ist - wie oben ausgeführt - nach dem BGB zunächst der Finder/die Finderin zur Verwahrung verpflichtet).
Ansprechpartner
Fachbereich IV - Soziale und staatliche AufgabenMarktplatz 1
34376 Immenhausen
Tim Schütz
Empfang
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
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(05673) 503 - 188