Fischereischein


Allgemeine Informationen

Fischereischeine werden bei der Stadtverwaltung für Einwohner der Stadt Immenhausen ausgestellt. Für "Neulinge" gilt: Zunächst muss grundsätzlich ein Vorbereitungslehrgang und dann die staatliche Fischerprüfung abgelegt werden. Aktuelle Informationen über Vorbereitungslehrgänge und Termine erhalten Sie bei der für die Stadt Immenhausen zuständigen Unteren Fischereibehörde des Landkreises Kassel unter der Telefonnummer (0561) 1003-0 oder online unter: http://www.landkreiskassel.de/cms07/dienstleistungen/093000/index.html

 

Es gibt folgende Fischereischeine:

 

 

Für Jugendliche:


Jugendliche, zwischen 10 und 15 Jahren, dürfen den Fischfang mit der Handangel unter der Aufsicht einer volljährigen Person, die Inhaberin oder Inhaber eines gültigen Fischereischeins ist, ohne Fischereischein ausüben.

 

Jedoch müssen Jugendliche auch weiterhin die Fischereiabgabe entrichten. Diese beträgt:

•    für  1 Kalenderjahr: 6,50 € 
•    für  2 Kalenderjahre: 10,00 €
•    für  3 Kalenderjahre: 13,50 €
•    für  4 Kalenderjahre: 17,00 €.
 

Die Fischereiabgabe ist bei der Stadt Immenhausen zu bezahlen. Eine Bescheinigung über die gezahlte Fischereiabgabe wird dann für die Jugendlichen von hier ausgestellt. 


Diese Bescheinigung muss bei jeder Ausübung des  Fischfangs mitgeführt werden.  
 


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Bei Erstausstellungen:

Bei Neuausstellungen:

Bei Verlängerungen:


Gebühren


Ansprechpartner

Fachbereich IV - Soziale und staatliche Aufgaben
Marktplatz 1
34376 Immenhausen

Anita Schmidt
Zimmer 02
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
Telefon (05673) 503 - 132
Telefax (05673) 503 - 188


Formulare

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